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Mit Kriegsende und Zusammenbruch des Dritten Reichs kam im Mai 1945 die gesamte
deutsche Filmindustrie zum Erliegen.
Die reichseigenen Produktionsgesellschaften Ufa, Universum Film, Bavaria, Tobis
und Terra wurden von den Alliierten aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt
und bis 1953 verwaltet.
In den ersten Nachkriegsjahren sorgten die West-Alliierten Kontrollbehörden
dafür, dass nur solche Filme in die Kinos kamen, die
politisch unbedenklich waren. Hierzu zählten vor allem
amerikanische Produktionen, die seit 1941 nicht mehr in
deutschen Kinos gezeigt wurden.
Hinzu kamen Reprisen aus dem Unterhaltungsrepertoire sowie
so genannte Überläufer: Filme, deren Produktionsbeginn
noch vor Kriegsende gelegen hatte, die aber erst nach Kriegsende
fertiggestellt worden waren.
Erst um 1950 begannen die West-Alliierten damit, Lizenzen für deutsche
Filmproduktionsfirmen zu erteilen und damit den Markt zu
liberalisieren.
1953 übergaben die West-Alliierten die Verwaltung des
ehemals reichseigenen Filmstocks an die Bundesrepublik Deutschland.
Noch im gleichen Jahr verabschiedete der Bundestag ein ’Gesetz
zur Abwicklung und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens’,
das eine möglichst rasche Privatisierung vorsah. 1956
verkaufte die Bundesrepublik den Filmstock an die neugegründeten
Firmen Bavaria Filmkunst GmbH und Universum Film GmbH.
Nachdem 1965 der Bertelsmann Konzern, der 1962 die Universum Film GmbH übernommen
hatte, beabsichtigte, seinen gesamten Filmstock in die USA zu verkaufen, einigten
sich Bundesregierung, Bertelsmann und die Spitzenorganisation
der Filmwirtschaft (SPIO) auf die Gründung einer Stiftung bürgerlichen
Rechts. Diese sollte die Filmstöcke von Bertelsmann und der Bavaria übernehmen.
Im Januar 1966 wurde die nach dem Regisseur Friedrich Wilhelm Murnau benannte
Stiftung mit Sitz in Wiesbaden gegründet.
Die Murnau-Stiftung hat die Aufgabe, Rechte und Material
von kulturell und historisch bedeutenden Filmen zu erhalten,
zu verwalten, wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Dieser Auftrag bezieht sich insbesondere auf den im Besitz
der Stiftung befindlichen Filmstock, zu dem neben dem ehemals
reichseigenen Filmvermögen auch die Filme aus den Nachkriegsproduktionen
der Universum-Film AG aus der Zeit von 1956 bis 1961 sowie
der Bavaria Filmkunst GmbH aus der Zeit von 1956 bis 1962
zählen.
In der Zeit ihres Bestehens hat die Murnau-Stiftung wesentlich
zur Wahrung und Verbreitung des deutschen Filmerbes beigetragen.
Die Stiftung gewährleistet, dass die historisch-künstlerischen
Zeugnisse der deutschen Filmgeschichte in Kinos, auf Festivals,
im Fernsehen oder in anderen Medien technisch einwandfrei
und unter gesicherten rechtlichen Bedingungen zu sehen sind.
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