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Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 endete
das freie Spiel künstlerischer Kräfte im deutschen
Film.
Unter der Ägide von Propagandaminister Goebbels (der
sich zum Schirmherrn des deutschen Films ernennt),
wird im Juli 1933 die Reichsfilmkammer gegründet, der
alle Filmschaffenden angehören müssen - die aber
nur nichtjüdischen offen steht.
Diese Maßnahme verstärkt die seit dem Reichstagsbrand
im Februar herrschende Emigrationswelle: Fritz Lang, Erich
Pommer, Billy Wilder, Peter Lorre und viele andere verlassen
das Land.
Über ein neues Lichtspielgesetz wird ab 1934 die gesamte
deutsche Filmindustrie staatlicher Kontrolle unterworfen:
von der Stoffauswahl über die Produktion bis zum Verleih.
1937 folgt die Verstaatlichung der Filmindustrie. Produziert
werden vornehmlich Unterhaltungsfilme, aber auch Literaturverfilmungen
und geschichtliche Portraits heroischer Persönlichkeiten.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs sollen diese Filme die
Bevölkerung von Not, Leid und Verbrechen ablenken.
Auf eine explizit propagandistische Botschaft wird dabei,
von Ausnahmen abgesehen, verzichtet. Vielmehr soll beim
Volk die ’gute Laune’ erhalten bleiben, die
Goebbels für kriegsentscheidend hält.
Die Verfassung der Murnau-Stiftung sieht vor, die in ideologischer Absicht
produzierten Filme jener Zeit verantwortungsbewusst zu bewahren
und keine unangemessenen Aufführungen dieser so genannten
’Vorbehaltsfilme’ zuzulassen.
Die Murnau-Stiftung stellt sicher, dass Vorbehaltsfilme
nur im Rahmen von fachkundig eingeleiteten und kommentierten
Veranstaltungen und Gesprächsrunden vorgeführt
werden.
Ihre Verantwortung für politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit
nimmt die Murnau-Stiftung außerdem durch die Erteilung von Vorführgenehmigungen
für Vorbehaltsfilme im nichkommerziellen Bereich wahr.
Darüber hinaus unterstützt die Murnau-Stiftung die Arbeit des Kölner
Instituts für Kino und Filmkultur, das im Rahmen politischer Bildungsveranstaltungen
Vorbehaltsfilme zeigt.
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